1584103240 rund_schr html Einladung Mitgliederversammlung 2020

 

Windsurfing-Club Hessenaue e.V. 1977
1. Vorsitzender Olaf Heldmann, Pfarrer-Wilhelm-Fischer-Str. 2, 55283 Nierstein,
Tel. 06133 / 570130
Mail: 1.Vorsitzender@windsurfing-club-hessenaue.de
Web: www.windsurfing-club-hessenaue.de

Nierstein 13.03.2020 /OH

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Windsurfing-Club-Hessenaue-e.V.
 

 

Liebe Vereinsmitglieder,


zur Mitgliederversammlung am 27.3.2020 um 19:00 Uhr im Restaurant Eigenheim in Trebur laden wir ganz herzlich ein.
Es gibt einige Themen zu besprechen, und es finden Vorstandswahlen statt.
Auch einige Satzungsänderungen (siehe unten) sollen durchgeführt werden.

Corona Epidemi: Bezüglich der sich täglich ändernden Situation überprüft bitte auch ernsthaft eure persönliche Disposition.
Bitte verzichtet auf eine Teilnahme wenn Anzeichen von Erkrankungen vorliegen oder ihr vllt zu einer der Risikogruppen gehört,
die nach wissenschaftlicher Erkenntnis am ehesten empfänglich sind für Auswirkungen einer Folgeerkrankung.
Oder einfach wenn ihr persönlich in der aktuellen Situation verunsichert sein solltet.


Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.
Euer Vorstand

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden bzw. seinen Stellvertreter
2. Bericht des 1. Vorsitzenden bzw. seines Vertreters
3. Bericht des Sportwartes
4. Bericht des Jugendwartes bzw. seines Stellvertreters
5. Bericht des Organisationsleiters
6. Bericht des Gewässerwartes
7. Bericht des Internetwartes
8. Bericht des Schatzmeisters
9. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstandes


10. Anträge zur Satzungsänderung:


Antrag Nummer 1:
bisher - § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Dazu ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.
Neu: § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Dazu ist der Aufnahmeantrag auf der WCH Webseite (Unter Info WCH/Aufnahmeantrag zu verwenden) und an den Vorstand zu richten.
Grund: Verhinderung selbstgebastelter Aufnahmeanträge.

Antrag Nummer 2:
b- Für den Fall, dass wir keinen Jugendwart finden, wird beantragt den Sitz des Jugendwartes im Vorstand zu streichen.

§ 10 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) Schatzmeister
d) Sportwart
e) Jugendwart
f) Organisationsleiter
g) Gewässerwart
h) Internetwart


Antrag Nummer 3:
Im Vorstand wird der Begriff Schatzmeister durch den Begriff Kassenwart ersetzt.

Antrag Nummer 4:
BEITRAGS- und BENUTZUNGSORDNUNG:

vorher
3.1 Die dem WCH rechtmäßig zur Verfügung stehende Wasserfläche ist zum Surfen grundsätzlich nur von Mitgliedern zu nutzen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich auf Verlangen durch Vorzeigen des Mitgliedsausweises gegenüber dem Vorstand oder dessen Beauftragten oder sonstigen zur Kontrolle Berechtigten auszuweisen. Auf dem Board und dem Auto ist je ein Clubaufkleber des WCH anzubringen. Eine Grenzlinie, welche die zum Surfen zur Verfügung stehende Wasserfläche ab- oder eingrenzt, ist strikt einzuhalten. Ist nur einer bestimmten Anzahl von Surfbrettern gleichzeitig das Surfen auf der Wasserfläche erlaubt, so ist diese Anzahl einzuhalten. Sollte die Einhaltung durch kameradschaftliche Rücksichtnahme nicht möglich sein, so ist den Anweisungen des Vorstands oder dessen Beauftragten Folge zu Leisten
Neu - nachher
3.1 Die dem WCH rechtmäßig zur Verfügung stehende Wasserfläche ist zum Surfen grundsätzlich nur von Mitgliedern zu nutzen. Eine Grenzlinie, welche die zum Surfen zur Verfügung stehende Wasserfläche ab- oder eingrenzt, ist strikt einzuhalten. Ist nur einer bestimmten Anzahl von Surfbrettern gleichzeitig das Surfen auf der Wasserfläche erlaubt, so ist diese Anzahl einzuhalten. Sollte die Einhaltung durch kameradschaftliche Rücksichtnahme nicht möglich sein, so ist den Anweisungen des Vorstands oder dessen Beauftragten Folge zu Leisten

Antrag Nummer 5:
Streichung von
3.6 -> Jedes Mitglied ist verpflichtet, Abwehr widerrechtlicher Nutzer der Wasserfläche zu leisten.
Grund: Dafür haben wir die Polizei!

Antrag Nummer 6:
Segelanweisung
Streichung des Punkt 5: Signal - Startschuss

 

SEGELANWEISUNG

1. Startsignale vor dem Start

1. Signal - Aufruf der Klasse die gestartet wird,
2. Signal - Ansage "5 Minuten" vor dem Start,
3. Signal - Ansage "1 Minute" vor dem Start,
4. Signal - Abzählen der letzten 10 Sekunden vor dem Start,
5. Signal - Startschuss

Grund: Kein kleiner Waffenschein vorhanden, auch keine Pistole mehr. Somit auch kein Schuss mehr möglich.


Antrag Nummer 7:
Von 6.1 Surfboard Gefahren wird in 2 Boardklassen (Gleiter und Verdränger).

In 6.1 Surfboard Gefahren wird in einer Boardklasse (Gleiter).
Grund: Verdränger haben wir schon ab Ende 2010 nicht mehr gesehen bei einer WCH Regatta.

Antrag Nummer 8:
Von: 6.2 Segel Die maximale Segelgröße beträgt generell 7,5 m². Bei den Gleitern ist ab 2005 die Beschränkung der Segelgröße (7,5 m² aufgehoben).

In: 6.2 Segel Die Segelgröße ist frei wählbar.
Grund: Verdränger haben wir keine mehr und für Gleiter ist Segelgröße frei wählbar.

11. Vorstellung der zur Wahl stehenden Kandidaten für
den 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Sportwart, Jugendwart, Organisationsleiter, Gewässerwart, Internetwart

Wahlen zum Vorstand –