![]() |
Windsurfing-Club Hessenaue e.V. 1977 |
Nauheim 14.02.2014 /WD
Liebe Mitglieder,
der Vorstand lädt ein zur satzungsgemäßen und ordentlichen Mitgliederversammlung des Windsurfing-Club Hessenaue e.V. 1977 am
Freitag, den 7. März 2014, Beginn 19:00 Uhr,
Gaststätte zum Eigenheim, in Trebur,
Astheimer Strasse 55
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. und 2. Vorsitzenden
– des Sportwartes
– des Jugendwartes
– des Gewässerwartes
– des Organisationsleiters
2. Bericht des Kassenwartes
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Aussprache zu Punkt 1, 2 und 3
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl des Vorstandes
7. Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2014
8. Anträge
8.1-8.3 Abstimmung zur Änderungen der Satzung ( siehe Seite 2+ 3 )
8.4 Weitere Anträge
9. Wahl des Internetwart
10. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung Punkt 8 müssen gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung bis spätestens
Freitag, den 28. Februar 2014 schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
An alle WCH-Familienzahler, bitte informiert eure WCH-Familienmitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Debatin
1. Vorsitzender
Zu Punkt 8.1 Änderung der Satzung
ALT:
§ 10 D e r V o r s t a n d
Der Vorstand besteht aus dem:
a) 1. Vorsitzenden e) Jugendwart
b) 2. Vorsitzenden f) Organisationsleiter
c) Schatzmeister g) Gewässerwart
d) Sportwart
Neu :
§ 10 D e r V o r s t a n d
Der Vorstand besteht aus dem:
a) 1. Vorsitzenden e) Jugendwart
b) 2. Vorsitzenden f) Organisationsleiter
c) Schatzmeister g) Gewässerwart
d) Sportwart h) Internetwart
Zu Punkt 8.2 Änderung der Satzung
ALT:
§ 9 D u r c h f ü h r u n g d e r M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n g
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Neu:
§ 9 D u r c h f ü h r u n g d e r M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n g
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Zu Punkt 8.3 Änderung der Satzung
ALT:
§ 4 R e c h t e u n d P f l i c h t e n d e r M i t g l i e d e r
Die Mitglieder haben das Recht, die Gewässer des Clubs entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft zu nutzen. Dabei haben sie den Anordnungen des Vorstands oder sonstiger von ihm beauftragten Personen Folge zu leisten. Grundlage für die Benutzung der Wasserfläche ist die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Benutzungsordnung.
Der Club erwartet, dass durch pünktliche Beitragszahlungen die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsbetriebs ermöglicht wird.
Jede Anschriftänderung ist umgehend dem Vorstand mitzuteilen.
Neu:
§ 4 R e c h t e u n d P f l i c h t e n d e r M i t g l i e d e r
Die Mitglieder haben das Recht, die Gewässer des Clubs entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft zu nutzen. Dabei haben sie den Anordnungen des Vorstands oder sonstiger von ihm beauftragten Personen Folge zu leisten. Grundlage für die Benutzung der Wasserfläche ist die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Benutzungsordnung.
Der Club erwartet, dass durch pünktliche Beitragszahlungen die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsbetriebs ermöglicht wird.
Jede Änderung der Anschrift, der Emailadresse, der Kontoverbindung ist umgehend dem WCH-Vorstand mitzuteilen. Sollten durch Nichtmeldung dem WCH Kosten entstehen, hat das Mitglied diese zu tragen.
Der WCH-Familienzahler hat die Pflicht, seine WCH- Familienmitglieder bezüglich der eingehenden WCH-Emails zu informieren.