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Rundschreiben 02/2017
Nierstein 12.02.2017 /OH
Rundschreiben Nr. 2/2017
Liebe Mitglieder,
Erinnerung an die ordentliche Mitgliederversammlung am 03.03.2017 um 19.00 im Eigenheim Trebur.
Der Vorstand freut sich über zahlreiches Erscheinen.
Bis jetzt ist ein Antrag eingegangen:
Antrag auf Hunde am Surfsee (Trebur/Hessenau):
Details siehe nachfolgende Seiten.
Wie angekündigt werden wir alle Anträge vor der Mitgliederversammlung veröffentlichen um so eine möglichst umfassende
Imformation im Vorfeld zu erreichen.
Tagesordnung:
Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2016
Bericht des Vorstandes :
- Entlastung des Vorstandes.
- Bericht des Vorstandes
- 1.Vorsitzender : Olaf Heldmann
- 2.Vorsitzender : Dr. Uwe Bornholdt
- Kassenwart: Frank Ehrich
- Jugendwart: Reinhold Hortig
- Gewässerwart: Uwe Markiewitz
- Sportwart: Frank Hirsch
- Organisationsleiter: Ralf Majewski
- Internetwart: Joachim Graf
- Erläuterung und Abstimmung über die Anträge
Antrag:
Wir, Joachim Graf, Uwe Markiewitz, Frank Hirsch stellen folgenden Antrag:
Zulassung von Hunden an unserem Club-See (Hessenaue) unter folgenden Voraussetzungen
- Testweise für 1 Jahr
- Aufenthalt nur im angegebenen Bereich (siehe beiliegender Plan)
- Ausnahme zum Betreten und Verlassen des Geländes
- Bereich ist grob: Blickrichtung zum See, rechts vom Mast der Wetterstation
- Hunde sind immer anzuleinen und nicht frei laufen zu lassen (maximale Leinenlänge = 5m)
- Verschmutzungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu entfernen
- Es werden Kottüten an dem markierten Baum aufgehängt (nicht für Gänse-Kot benutzen sonst sind diese innerhalb eines halben Tages leer)
Optionale Punkte des Antrages:
- Pflicht ist Vorlage einer Hunde-Haftpflich-Versicherung für den jeweiligen Hund.
- Betreten des Wassers ist für Hunde ebenfalls nur in dem angegebenen Bereich zulässig.
- Es können (aus unterschiedlichen Gründen) vom Vorstand Verbote für einzelne Hunde verhängt werden
- Der Hundehalter haftet für Schäden jeglicher Art (siehe Hunde-Haftpflicht-Versicherung)
- Es wird ein Plan im Schaukasten am Eingang mit der Bezeichnung des Geländes ausgehängt
- Ebenso wird ein Hinweisschild am Mast der Wetterstation angebracht
- Sollte der/die Hundehalter alleine am See sein, so darf der Aufenthaltsbereich bis zur Hütte nach Süden ausgedehnt werden (dieses entbindet jedoch nicht von der Leinenpflicht).